Mit Bruse sicher informiert!
Seit 1886 genießt Bruse als Hersteller von Sanitär- und Installationsarmaturen einen hervorragenden Ruf in der Branche. Die Kombination aus Warmpressen und spanender Bearbeitung aus einer Hand ist dabei ein großer Nutzen für unsere Kunden.
Als Geschäftspartner beziehen Sie von uns Armaturen aus Warmpress- und/oder Drehteilen aus Kupfer- und Kupferlegierungen. Im Sinne der REACH-Verordnung sind dies Erzeugnisse, aus denen keine Stoffe bestimmungsgemäß freigesetzt werden. Wir betreiben in unserem Unternehmen kein Gieß- oder Schmelzwerk, sondern beziehen von unseren Lieferanten vordimensioniertes Halbzeug, aus denen wir durch mechanische Formgebungsprozesse Warmpressteile oder Drehteile fertigen.
Die sich aus der REACH-Verordnung ergebenen Pflichten sind in unserem Hause bekannt und finden vollumfänglich Anwendung.
Sollten in den ausgelieferten Erzeugnissen oder deren Verpackung besonders besorgniserregende Stoffe (engl. SVHC = substances of very high concern) der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten sein, sind wir zur Informationsweitergabe* nach Art. 33 der REACH-Verordnung verpflichtet. Über Stoffe der Kandidatenliste in unseren Produkten informieren wir stets auf unseren Internetseiten, um auf die halbjährlichen Aktualisierungen umgehend reagieren zu können. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat vorgeschlagen, Blei in den Anhang XIV der REACH-Verordnung - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe: Recommendations for inclusion in the Authorisation List - ECHA (europa.eu) - aufzunehmen.
In der Überarbeitung vom 27.06.2018 hat die ECHA (European Chemicals Agency) Blei in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (gemäß REACH Regulation 1907/2006) aufgenommen:
Auszug ECHA Kandidatenliste
Name | EC No. | CAS No. | Date of Inclusion |
Lead | 231-100-4 | 7439-92-1 | 27/06/2018 |
Erzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und unterliegen somit nicht der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht.
Einige unserer Artikel enthalten, insofern nicht mit „Pb free“ (bleifrei) gekennzeichnet, Blei in geringen Mengen als Legierungselement.
Für die Herstellung von Armaturen und Armaturenbauteilen verwendet Bruse jedoch ausschließlich Werkstoffe, die einer durch das Umweltbundesamt nachgewiesenen trinkwasserhygienischen Eignung unterliegen.
Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Werkstoffen finden Sie in der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser des Umweltbundesamts.
Wer vollständig auf Blei in der Trinkwasserinstallation verzichten möchte, dem bietet Bruse bereits seit über zehn Jahren die bleiarmen Produkte der „Bruse Pure“-Reihe an.
Aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung wurde der Grenzwert für Blei in Trinkwasser schon Ende 2013 herabgesetzt. Mit der "Pure"-Reihe setzt Bruse neben anderen bleiarmen Werkstoffen, auf den bleiarmen Werkstoff Cuphin (< 0,1 % Blei), der speziell für die Anforderungen der Trinkwasserinstallation entwickelt wurde. Dieser Werkstoff berücksichtigt alle gültigen gesetzlichen Vorgaben, sowie sicherheitsrelevante und hygienische (also gesundheitsfördernde) Aspekte.